Auf einen Blick: 

  • EMit dem Verlustvortrag kannst du dir deine Studienkosten zurückholen sobald du Geld verdienst.
  • EDu kannst ihn bis zu 7 Jahre rückwirkend geltend machen.
  • EIm Schnitt erhalten Studierende 3000€ zurück.
  • EDer Verlustvortrag gilt nicht für Studierende im Erststudium.

Was ist der Verlustvortrag?

Der Verlustvortrag ermöglicht es, Verluste aus einem Jahr später steuerlich geltend zu machen. Er ist in §10 10d EStG. geregelt.

Der Verlustvortrag kommt also zum Tragen, wenn du in einem Jahr mehr Ausgaben als Einnahmen hattest. Generell gibt es 

  • den Verlustvortrag und
  • den Verlustrücktrag.

Das Prinzip ist das gleiche, da in beiden Fällen Verluste aus einem Jahr in einem anderen angerechnet werden und die Steuerlast senken. Der Unterschied liegt darin, dass die Verluste

  • beim Vortrag in einem späteren Jahr angerechnet werden,
  • während sie beim Rücktrag nachträglich auf das vergangene Steuerjahr angerechnet werden. 

Wenn du in deiner Steuererklärung beantragst, dass dein Verlust im nächsten Jahr berücksichtigt werden soll, stellt das Finanzamt dir einen Verlustfeststellungsbescheid aus. Dieser zeigt, wie hoch du den Verlust in der nächsten Steuererklärung angeben kannst.

Verlustvortrag Beispiel

20222023
Einnahmen6.240€ (z.B. Minijob)35.000€
Ausgaben7.500€2.500€
Einkünfte (bzw. Verlust)- 1.260€32.500€
abziehbarer Verlust aus Verlustfeststellungsbescheid1.260€
Zu versteuerndes Einkommen031.240€

Im Jahr 2022 hatte die Person nur einen Minijob, aber hohe Ausgaben, wodurch sie einen Verlust von 1.260 € verzeichnete. Dieser Verlust konnte im nächsten Jahr auf die Einkünfte angerechnet werden, wodurch das zu versteuernde Einkommen geringer ausfällt. 

Kann ich den Verlustvortrag als Student nutzen?

Absolut. Nicht nur für Unternehmen und Selbstständige, sondern gerade für Studierende ist der Verlustvortrag eine sinnvolle Option, um die Steuerlast zu senken. 

Allerdings haben nicht alle Studierende einen Anspruch auf den Verlustvortrag. Das deutsche Steuerrecht unterscheidet zwischen Studierenden im Erst- und Zweitstudium. So dürfen Bachelor-Studenten ihre Studienkosten nur als Sonderausgaben (bis zu 6000 Euro) in der Steuererklärung angeben und diese nicht in die Zukunft verschieben.

Wer dagegen ein Master-Studium oder ein duales Studium durchläuft, kommt für den Verlustvortrag infrage. Für dein Zweitstudium kannst du sogenannte Werbungskosten steuerlich geltend machen und den Steuerbonus mithilfe des Verlustvortrags auf Folgejahre übertragen. Sobald ein ehemaliger Student den Freibetrag übersteigt, erhält er eine Steuererstattung – im Schnitt rund 3000 €. 

Verlustvortrag nicht im Erststudium

Achtung! Studierende im Erststudium haben keinen Anspruch auf den Verlustvortrag. Sie können lediglich Sonderausgaben in Höhe von maximal 6000 € geltend machen. Um daraus einen steuerlichen Vorteil zu ziehen, musst du im selben Jahr ein zu versteuerndes Einkommen haben. Diese Regelung wurde nach jahrelangem Rechtsstreit vom Bundesverfassungsgericht bestätigt und ist somit gültig.

Studierst du dual oder in einem Zweit- oder Aufbaustudium, kannst du den Verlustvortrag nutzen. 

Wo finde ich den Verlustvortrag in der Steuererklärung?

Für den Verlustvortrag in der Steuererklärung entscheidend sind

  • der Hauptvordruck (HV)
  • sowie die Anlage N.

Um einen Verlustvortrag beim Finanzamt anzumelden, musst du im HV unter „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“ ein Kreuz setzen.

Weiter geht es mit Anlage N. Du findest sie unter der Überschrift „Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit“. Wichtig ist hier der Unterpunkt „Werbungskosten“. Hier teilst du dem Finanzamt die Ausgaben für dein Studium mit.

Wie lange gilt der Verlustvortrag?

Der Verlustvortrag gilt rückwirkend für bis zu sieben Jahre. Die Steuererklärung zur Feststellung der Höhe des Verlustes muss dennoch jedes Jahr fristgerecht abgegeben werden. Dies kann nicht rückwirkend passieren. 

Welche Fristen muss ich bei der Steuererklärung beachten?

JahrAbgabefrist ohne Steuerberater*inAbgabefrist mit Steuerberater*in
202202.10.202331.07.2024
202302.09.202402.06.2025
202431.07.202530.04.2026
202531.07.202601.03.2027

Welche Belege brauche ich für den Verlustvortrag?

Obwohl das Finanzamt viele Ausgaben pauschal anerkennt,  solltest du Belege für deine Studienkosten auf jeden Fall sammeln und bereithalten. Im Zweifel bist du als Steuerpflichtiger in der Nachweispflicht. Sie helfen dir beim Ausfüllen der Steuererklärung. Außerdem kann es zu Rückfragen durch das Finanzamt kommen – gerade dann, wenn du den Pauschbetrag übersteigst.

Insbesondere solltest du folgende Dokumente aufbewahren:

  • Studium: die Immatrikulationsbescheinigung der Universität
  • Fahrtkosten: die Meldebescheinigung deines Wohnorts
  • Studiengebühren: Kontoauszüge
  • Arbeitsmaterialien: Quittungen oder Kontoauszüge für den Kauf von elektronischen Geräten oder Möbeln
  • Praktikum: Bescheinigung des Arbeitgebers und Mietvertrag
  • Auslandssemester: Reisekostenbelege (Tickets, Tankquittungen) und Mietvertrag
  • Sprachtests: Rechnungen für TOEFL oder IELTS

Verlustvortrag – Anleitung Schritt für Schritt

Erfüllst du die Bedingungen?

Du erfüllst die Bedingungen, wenn du

  • im Master-Studium bist,
  • vor deinem Bachelor-Studium schon eine Ausbildung gemacht hast
  • oder ein duales Studium absolvierst.

Achtung! Falls du dich noch im Erststudium (z.B. Bachelorstudium) befindest, bist du nach geltender Rechtslage vom Verlustvortrag ausgeschlossen.

Das Bundesverfassungsgericht entschied nach einem jahrelangen Rechtsstreit im Januar 2020, dass Bachelor-Studenten weiterhin nicht von diesem Steuervorteil profitieren können. Die Kosten dürfen nur als Sonderausgaben (in Höhe von maximal 6000 Euro) angerechnet werden.

Erstelle dir ein Elster-Konto

Ein einfacher Weg, die Steuererklärung selbst auszufüllen, ist die elektronische Steuererklärung – kurz: ELSTER. Das ist ein Online-Service der Steuerverwaltungen von Bund und Ländern, der für Steuerzahler in ganz Deutschland verfügbar ist. Nachdem ihr ein Nutzerkonto auf Elster angelegt habt, könnt ihr die vorgefertigten Formulare für eure Steuererklärung nutzen. Alternativ bieten sich auch Steuer-Apps- und -Programme an.

Verlustvortrag als Student anmelden

Damit das Finanzamt deine Studienkosten als Verlustvortrag vermerkt, musst du im Hauptvordruck (HV) bei der “Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags” ein Kreuz setzen.

Fülle Anlage N aus

Die Anlage N findest du unter der Überschrift “Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit”. Lies dir das Formular aufmerksam durch und fülle die erforderten Felder wahrheitsgemäß aus. Entscheidend für deinen Verlustvortrag ist hier der Unterpunkt “Werbungskosten”.

Sammle deine Belege

Du musst nicht alle deine Studienkosten in der Anlage N mit Beleg nachweisen. Das Finanzamt erkennt bis zu 1000 Euro automatisch als Werbungskosten an. Das nennt sich in der Sprache der Behörde “Pauschbetrag” und erleichtert dir die Steuererklärung. Denn wenn deine Studienkosten unter dem Pauschbetrag liegen, sind in der Regel keine Belege für die Steuererklärung erforderlich. Du solltest deine Belege trotzdem auf jeden Fall sammeln und bereithalten. Sie helfen dir beim Ausfüllen der Steuererklärung. Außerdem kann es zu Rückfragen durch das Finanzamt kommen – gerade dann, wenn du den Pauschbetrag übersteigst.

Die richtigen Pauschalen angeben

Als Student profitierst du von der sogenannten Arbeitnehmer-Pauschale: Das heißt, dass dir das Finanzamt ganz automatisch jährlich 1000 Euro als Werbungskosten anerkennt. Diese und weitere Kosten kannst du in der Anlage N als Werbungskosten angeben:
  1. Semesterbeiträge
  2. Arbeitsmittel
  3. Abschlussarbeiten und Bewerbungen
  4. Praktikum
  5. Auslandssemester
  6. Fahrtkosten
  7. Internet- und Telefonkosten
  8. Kontoführungsgebühren
  9. Umzugskosten

Semesterbeiträge

Um sich für ein neues Semester einzuschreiben und ein Ticket für den öffentlichen Nahverkehr zu bekommen, zahlen Studenten in Deutschland zweimal im Jahr eine Gebühr an die Universität. Die Gebühren fallen je nach Stadt und Universität unterschiedlich hoch aus. Diese Semesterbeiträge solltest du in der Steuererklärung unbedingt angeben. Auch Studiengebühren für ein Auslandssemester werden berücksichtigt.

Arbeitsmittel

Alle Hilfsmittel, die du speziell für dein Studium besorgst, sind steuerlich absetzbar. Das kann das Tablet sein, auf dem du dir während der Vorlesung Notizen machst. Der Schreibtisch, auf dem du deine Hausarbeiten schreibst. Oder das Regal im WG-Zimmer, in dem du die vielen Fachbücher verstaust. Neben den Anschaffungskosten kannst du auch Reparatur und Wartung von Arbeitsmaterialien in der Steuererklärung geltend machen.

Wenn das Arbeitsmittel nachweislich nicht mehr als 952 Euro gekostet hat, kannst du den Kauf in der Steuererklärung in voller Höhe absetzen. Viele Finanzämter gestatten dir ohne Belege einen jährlichen Pauschbetrag von 110 Euro für Arbeitsmittel. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es allerdings nicht.

Abschlussarbeiten und Bewerbungen

Abschlussarbeiten kosten Zeit und Geld. Die Ausgaben für das Drucken und Binden deiner Masterarbeit etwa werden dir vollumfänglich vom Fiskus zurückerstattet.

Auch Kosten bei der Jobsuche werden steuerlich berücksichtigt: Für den Kauf von Mappen gibt es pro Bewerbung 8,50 Euro vom Finanzamt. Dabei spielt es keine Rolle, ob du den Job bekommen hast oder nicht.

Praktikum

Wenn du für ein Berufspraktikum in eine andere Stadt umziehst, erstattet dir der Staat eine Verpflegungspauschale von 48 Euro pro Tag. Gleiches gilt für den Aufenthalt in einem anderen Land während eines Auslandssemesters. Die Pauschale gilt jedoch nur für drei Monate.

Fahrtkosten (für die Fahrten zwischen Universität und Wohnort)

Für die Fahrten zwischen Uni und Wohnung können Studenten die Pendlerpauschale in Anspruch nehmen. Sie beträgt 30 Cent pro Kilometer – ganz egal, ob du mit dem eigenen Auto oder den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs bist.

Kontoführung

Das Finanzamt erstattet ohne Beleg bis zu 16 Euro im Monat für die Nutzung eines eigenen Girokontos.

Telefon- und Internetkosten

Ein Studium ohne Smartphone ist heute nur noch schwer vorstellbar. Gruppenarbeiten werden digital organisiert, Umfragen für die Abschlussarbeit online durchgeführt. Das Finanzamt erkennt deshalb Ausgaben für die Telefon- und Internetnutzung von bis zu 20 Euro monatlich ohne Belege als Werbungskosten an.

Umzüge

Wenn du für dein Studium umgezogen bist, zahlt sich das für dich steuerlich aus. Das Finanzamt schreibt dir eine einmalige  Pauschale von 764 Euro gut. Allerdings nur dann, wenn dein Wohnort dadurch näher an der Universität liegt als zuvor.

Auslandssemester

Für einen Studienaufenthalt oder ein Praktikum im Ausland gibt es Geld vom Finanzamt zurück: Darunter fallen Unterkunftskosten bis zu 1000 Euro pro Monat, Reisekosten für die Anfahrt sowie Ausgaben für Sprachtests. Auch hier gilt eine tägliche Verpflegungspauschale von 48 Euro. Sie ist allerdings auf drei Monate begrenzt.

Gib deine Steuererklärung rechtzeitig ab

Gebt ihr die Steuererklärung für das Jahr 2022 über Elster selbst ab, ist die Frist für die Abgabe der 30. September 2023. 

Für das Steuerjahr 2023 ist die Frist der 31.08.2024.

Berücksichtige alle deine Studienjahre

Der Verlustvortrag gilt rückwirkend für bis zu sieben Jahre. Das heißt, ihr könnt in der jetzigen Steuererklärung eure Studienkosten bis zum Jahr 2015 zurück geltend machen.

Was, wenn das Finanzamt den Verlustvortrag ablehnt?

Es ist möglich, dass das Finanzamt deinen Verlustvortrag nicht anerkennt, weil du dich noch im Erststudium befindest. Diese Regelung wurde vom Bundesverfassungsgericht bestätigt und ist somit gültig.