Schon einmal mit dem Gedanken gespielt, Aktien zu verschenken? Diese drei Dinge müssen Sie beachten, wenn Sie Wertpapiere verschenken wollen.
Darum sind Aktien ein ideales Geschenk
Das bessere Geldgeschenk ist eine Aktie, denn sie wirft auch noch Rendite ab! Aktien steigen im Wert. Doch nicht nur das, sie fördern beim Beschenkten den Einstieg dazu, sich mit Finanzen auseinanderzusetzen und Geld zu investieren. Es ist nicht mal eben „Geld zugesteckt bekommen“ von den Großeltern. So ein Geschenk ist mit Sorgfalt ausgewählt und setzt voraus, dass man dem Beschenkten zutraut, damit umgehen zu können, oder es zu erlernen. Es hebt das Geldschenken auf ein neues Niveau. Das großartige daran ist: Es ist möglich einen persönlichen Bezug aufzubauen. So kann man Tech-Begeisterten eine Aktie aus dem Bereich der Technik-Branche schenken, für Fußballfans findet sich sicher eine Aktie ihres Vereins und für diejenigen, die auf Nachhaltigkeit bedacht sind, lässt sich eine nachhaltige Geldanlage wählen.
Aktien vs. Sparbuch als Geschenk
Das Sparbuch hat ausgedient, denn es lohnt sich nicht mehr. Klar, da hatte man was in der Hand, das ließ sich gut übergeben, doch leider frisst die Inflation die geringen Zinsen auf. Oftmals wird gesagt, ein Sparbuch „entspart“. Denken Sie um, und wählen Sie eine Geldanlage als Geschenk.
Aktien schenken immer mit Depot
Eine Voraussetzung dafür, Aktien zu verschenken, ist das Eröffnen eines Depots. Hier fällt die Entscheidung zwischen Direktbank, Filialbank oder einem Online-Broker als Anbieter des Wertpapierdepots. Damit der Beschenkte die Aktie selbst verwalten kann, muss er seine Unterschrift geben oder der Vormund (z.B. die Eltern) bei Kindern. Darum eignet sich das Aktien-Geschenk nicht als Überraschungspräsent. Stimmen Sie sich gegebenenfalls ab, ob der oder die Beschenkte vielleicht schon ein Depot besitzen.
Welche Aktien sollte man verschenken?
Wie findet man das passende Wertpapier als Geschenk? Schließlich geht es um eine langfristige Anlageform. Die Frage lautet also: Welche Unternehmen haben nach zehn, zwanzig oder mehr Jahren noch Bestand und damit auch Wert? Welche Unternehmen überzeugen mit ihrem Konzept und was möchte man selbst unterstützen und fördern durch den Kauf einer Aktie? Häufig fällt die Wahl daher auf die sogenannten „Home Bias“, also auf die Unternehmen, die man aus seinem persönlichen Alltag und regionalem Umfeld her kennt. Dazu zählen große Firmen, die beispielsweise Hauptarbeitgeber der Region sind, aber auch Unternehmen, deren Produkte festen Bestand in unserem Alltag haben. Ebenso attraktiv sind die „FAANG-Aktien“ (Facebook, Apple, Amazon, Netflix Google).
Diese 3 Dinge beim Verschenken von Aktien beachten:
1. Schenkung muss beim Finanzamt angezeigt werden
Eine Schenkung von Wertpapieren sollte im Grunde immer dem Finanzamt gemeldet werden – auch bei einer Erbschaft. Hierfür gilt ein Zeitraum bis drei Monate nach Kenntnis über die Erbschaft laut Paragraf 30 des Erbschaftssteuergesetztes (ErbStG). Die Schenkungssteuer muss erbracht werden, wenn sie über dem Freibetrag liegt, darum ist es wichtig, diese von Anfang an mit einzukalkulieren. Die Höhe der Schenkungssteuer liegt zwischen 0-50% je nach Verwandtschaftsgrad, Steuerklasse und Wert der Schenkung.
2. Freibeträge bei der Steuer beachten
Der Freibetrag liegt zwischen 200.000€ und 500.000€ und hängt von der jeweiligen Steuerklasse. So kann man dem Enkel beispielsweise Wertpapiere unter einem Wert von 200.000€ geschenkt werden, ohne dass die Schenkungssteuer anfällt. Für den Ehepartner liegt der Freibetrag bei 500.000€ und für Kinder und Stiefkinder liegt der Schenkungsfreibetrag für Wertpapiere unter 400.000€.
3. Abgeltungssteuer beim Depotübertrag vermeiden
So entfallt bei einer Erbschaft beispielsweise die Abgeltungssteuer beim Depotübertrag. Auch bei einer Schenkung oder Übertragung an den Ehepartner entfällt die Abgeltungssteuer. Sollte ein Depot jedoch an Dritte übertragen werden, dann berechnet das Finanzamt die sogenannte Abgeltungssteuer. Da es als Veräußerung gesehen werden könnte. Doch beim Schenken eines Depots ist das nicht zu befürchten.