Du willst deine Gewinne steuerfrei behalten? Das geht mit einem Freistellungsauftrag. Alles, was du dazu wissen musst und wie du ihn einrichtest, erfährst du jetzt.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Wenn du Kapital anlegst, bekommst du dafür Zinsen. Diese Gewinne müssen versteuert werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob du dein Geld auf einem Girokonto sparst, in einen Bausparvertrag einzahlst oder durch Wertpapieranlagen Gewinne erzielst. Was leider immer noch nicht alle Anleger wissen: Der Gesetzgeber räumt sogenannte Freibeträge ein, die es geschickt auszunutzen gilt.
Zunächst einmal sind nämlich sämtliche Kreditinstitute dazu verpflichtet, anfallende Steuern direkt an das für dich zuständige Finanzamt abzuführen. Einfach erklärt kann man sagen, dass ein Freistellungsauftrag genau das verhindert. Allerdings nur für streng festgelegte Beträge, die als Sparpauschbetrag bezeichnet werden. Hinter diesem merkwürdig klingenden Namen verbirgt sich ein Freibetrag, der laut Gesetzgeber nicht versteuert werden muss. Und der Freistellungsauftrag ist das notwendige Dokument dazu. Wenn du den Auftrag bei der Bank hinterlegst, kannst du als Lediger 801 Euro oder als Verheirateter 1602 Euro pro Jahr steuerfrei davon behalten.

Wofür brauchst du den Freistellungsauftrag?

Wie bereits oben beschrieben, ist dieser Auftrag ganz einfach eine Aufforderung an deine Bank, die Gewinne deiner Geldanlage innerhalb des laufenden Jahres vor Steuerabzügen zu schützen. Das bietet dir den Vorteil, dass du bei deiner Steuererklärung Zeit sparst. Denn sonst musst du hier alles angeben und kannst dir das Geld später mühevoll wiederholen.

Wie richte ich einen Freistellungsauftrag ein?

Im besten Fall richtest du sofort bei der Eröffnung eines Kontos oder deines Depots einen Freistellungsauftrag ein. Dabei solltest du dich nicht auf deinen Bankberater verlassen – die meisten Kreditinstitute gehen heutzutage leider davon aus, dass die Kunden selbst danach verlangen.

Du kannst den Auftrag entweder direkt am Schalter ausfüllen, oder online mit PIN und TAN einreichen (die beiden ersetzen deine Unterschrift). Selbst ein Fax ist immer noch eine gängige Methode. Einen Freistellungsauftrag kannst du nicht nur an deine Bank richten, sondern auch an eine Bausparkasse, Versicherungen oder Fondsgesellschaften.
Am besten fragst du immer nach, sobald du irgendwo Geld anlegen möchtest.
Verheiratete können übrigens einen gemeinsamen Auftrag einrichten. Es ist nur wichtig, dass dann beide Parteien unterschreiben. Wenn du noch minderjährig bist, muss dein gesetzlicher Vertreter seine Unterschrift mit unter das Dokument setzen.

Wie hoch ist der Freistellungsauftrag?

Der Gesetzgeber räumt Freibeträge in Höhe von 801 Euro für Ledige und 1.602 Euro für Verheiratete ein. Das bedeutet, bis zu dieser Höhe sind deine Sparbeiträge steuerfrei.

Dabei solltest du beachten, dass du deinen Freistellungsauftrag aufteilen kannst: Die 801 Euro musst du nicht nur bei einer Bank benutzen. Du kannst bei Bank A 401 Euro nehmen, bei Bank B 200 und bei Bank C weitere 200 Euro. Nur pro Jahr ist es auf 801 Euro gedeckelt.

Geht ein Freistellungsauftrag rückwirkend?

Das ist kein Problem. Wenn du dich erst im laufenden Kalenderjahr dazu entschließen solltest, einen Freistellungsauftrag einzureichen, gilt dieser immer rückwirkend ab dem 1. Januar. Das gilt auch für Änderungen. Das ist insbesondere dann von Interesse, wenn ein bereits erteilter Auftrag zu niedrig angesetzt wurde und die Bank bereits Steuern abgeführt hat. Dann ist das Kreditinstitut dazu verpflichtet, diese Beträge an dich zurück zu erstatten. Anders verhält es sich leider, wenn du einen zu hohen Freistellungsauftrag beantragt hast – dieser kann im laufenden Jahr nicht mehr abgesenkt werden.

Wie bekomme ich den Freistellungsauftrag 2019?

Du fragst einfach bei deiner Bank oder Versicherung nach. Dann händigt man dir das Dokument aus. Bitte achte darauf, den Auftrag sorgfältig auszufüllen. Das bedeutet, die Steueridentifikationsnummer muss vorliegen und du musst entscheiden, ob und wie du die Aufträge verteilen willst. Oft lohnt es sich, die Aufträge zu splitten, damit mehrere Konten davon profitieren können.

Wie gebe ich den Freistellungsauftrag bei der Steuererklärung an?

Die meisten Kapitalanleger müssen bei der Steuererklärung keine Angaben zu ihrem Vermögen machen. Nur, wenn du Zinserträge erhalten hast, die noch nicht versteuert wurden, musst du die sogenannte Anlage KAP ausfüllen. Das gilt z. B. für Zinserträge, die du im Ausland erzielt hast, oder wenn du dir zu viel gezahlte Steuern zurückholen willst. Auch, wenn du den Sparerpauschbetrag nicht voll ausgeschöpft hast oder dein Steuersatz unter 25 % liegt, ist das Formular KAP notwendig.

Es gibt auch Ausnahmen: Wenn du als Geringverdiener nicht mehr als 9.168 Euro im Jahr verdienst, bist du von der Einkommenssteuer befreit. Dann kannst du auch ohne Freistellungsauftrag deine Zinserträge erhalten, ohne dafür Steuern zahlen zu müssen. Allerdings ist es dafür notwendig, eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung zu beantragen. Diese hat eine maximale Gültigkeit von 36 Monaten. Das ist insbesondere bei Rentnern oder Studenten der Fall. Aber das Prozedere gilt auch für Zinseinkünfte von Kindern.

Kleiner Tipp: Nutze die Bescheinigungen deiner Bank, um die Anlage auszufüllen. Denn darin findest du alle relevanten Daten, die eingetragen werden müssen.

Vereinfacht kann man sagen, dass du dir mit der Anlage KAP bei deiner Steuererklärung Geld zurückholen kannst, dass du durch ungenutzte Freibeträge zu viel gezahlt hast.
Das kommt häufig zum Tragen, wenn du die Aufträge gesplittet hast und für ein Konto zum Beispiel den Sparpauschbetrag nicht voll ausgeschöpft hast – den Freistellungsauftrag für eine andere Geldanlage wiederum zu niedrig angesetzt hast. Dann zahlst du unnötig Steuern, obwohl beide Summen eigentlich hätten abgedeckt sein können.

Woher bekomme ich das Formular zum Freistellungsauftrag?

Das Formular bekommst du bei deiner Bank. Am besten fragst du danach, wenn du ein neues Konto oder Depot eröffnest. Solltest du das versäumt haben, kannst du das Dokument auch online ausfüllen. Mithilfe von PIN und TAN entfällt die Unterschrift und der Freistellungsauftrag ist trotzdem gültig.

Kann ich den Freistellungsauftrag ändern?

Einen Freistellungsauftrag kannst du ändern, indem du einen neuen Auftrag erteilst, der auf die Summe des bereits ausgeschöpften Auftrags lautet.

Wenn du einen Auftrag löschen willst, geht das übrigens nur, indem du einen neuen Antrag stellst.

Generell ist eine solche Freistellung unbegrenzt gültig. Und immer rückwirkend zum 1.1. des Jahres, solltest du den Antrag erst im laufenden Jahr gestellt haben. Gekündigt werden kann allerdings immer nur zum Ende des Kalenderjahres.

Welche Tipps gibt es zum Freistellungsauftrag?

  • Überprüfe am Ende eines jeden Jahres die Verteilung deiner Aufträge. Hast du die Pauschbeträge voll ausgeschöpft oder wurde der Betrag sogar überschritten? Dann solltest du die Freistellungsaufträge ggf. splitten.
  • Wenn du Geld auf dem Girokonto oder als Sichtguthaben angelegt hast und dafür nur bis zu 1 % Zinsen erhältst, werden dir die Zinsen auch ohne Freistellungsauftrag gutgeschrieben.
  • Beachte den Sonderfall Bausparverträge: Solange du eine Wohnungsbauprämie bzw. eine Arbeitnehmersparzulage bekommst, brauchst du keinen Freistellungsauftrag. Auch ohne den Bezug dieser zwei Zulagen entfällt der Antrag für mindestens zwei Jahre.
  • Für Zinserträge, die jährlich 10 Euro nicht überschreiten und auch nur 1x gutgeschrieben werden, ist das nicht notwendig.