Auch wenn viele Menschen bei dem Gedanken an einen Vertrag in der Ehe erst einmal schlucken müssen: Keine Bange! Erfahren Sie jetzt wieso der Ehevertrag ein Fangnetz für beide Partner:innen ist.

Ein Ehevertrag sichert im Notfall ab

Ein solcher Vertrag beinhaltet die Regelung im Falle einer möglichen Scheidung. Selbst wer jetzt schon keine Lust mehr hat, darüber zu lesen, weil er nicht an eine Scheidung glaubt, sollte sich dennoch mit diesem Thema befassen. Sollte eine Scheidung niemals eintreten, so ist alles paletti. Falls doch, dann gibt es wenigstens eine Regelung für den Ablauf.

Vermögensausgleich, Betreuung gemeinsamer Kinder, Unterhaltsregelung, Rentenregelung und Teilung gemeinsamer Güter – dies sind nur einige Punkte, welche im Ehevertrag für Absicherung und Sicherheit beider Parteien sorgt.

Drei Systeme der ehelichen Güterverteilung bei Scheidung

Zugewinngemeinschaft

Hierbei wird nur als gemeinsames Gut betrachtet, was innerhalb der Ehe angeschafft oder erwirtschaftet wurde. Jeder Ehegatte behält demnach, was ihm bereits vor der Eheschließung gehört hat. Nur der sogenannte Zugewinn muss im Scheidungsfall aufgeteilt werden.

Gütertrennung

Hierbei wird trotz Ehe zumindest auf dem Papier nichts geteilt. Jede:r behält, was ihm gehört. Die Güter werden folglich getrennt. Jeder Ehegatte behält das alleinige Eigentum und verwaltet es auch selbstständig. Insbesondere solche Partnerschaften, in welchen jeder gleichviel verdient und in denen keine Kinder vorhanden sind, eignen sich für die Gütertrennung.

Gütergemeinschaft

Alles, was die Ehepartner:innen in die Ehe miteinbringen und was gemeinsam zugewonnen wird, gehört beiden zu gleichen Teilen. Im Falle der Scheidung wird es ebenfalls hälftig aufgeteilt.

Vereinbarung im Ehevertrag: Unterhalt nach der Scheidung

Eine finanzielle Regelung von Unterhalt im Falle einer Scheidung macht vor allem für den Partner Sinn, der auf Grund von beispielsweise Kinderbetreuung beruflich zurücksteckt. Hierbei sollten Partner nicht nur den Unterhalt nach der Scheidung, sondern auch den Unterhalt in der Trennungsphase bedenken.

Vereinbarung im Ehevertrag zur Altersvorsorge

Auch dieser Part im Ehevertrag soll für mehr finanzielle Gerechtigkeit in und nach der Ehe sorgen. Der/ dem Parnter:in, welche:r beruflich zurücksteckt, sollte ein Ausgleich der entgangenen Leistungen für die Altersvorsorge in anderer Form der Vorsorge zugeteilt werden. Beispielsweise durch eine privaten Rentenvorsorge. Halten Sie Höhe und Modalitäten im Ehevertrag hierzu schriftlich fest.

Vereinbarung für Selbstständige und Geschäftsführer im Ehevertrag

Wer selbstständig ist oder eine eigene Firma leitet, kann im Ehevertrag seine Existenz durch den Schutz seiner Firma absichern lassen. So kann zum Beispiel festgesetzt werden, dass alle Gewinne und Verluste im eigenen Besitz bleiben. Dies dient auch zum Schutz des Ehepartners.

Das sollten Sie beim Erstellen eines Ehevertrags beachten:

1. Ehevertrag immer mit einem Rechtsanwalt und Beratung der individuellen Situation aufsetzen lassen.

2. Ändert sich Ihre gemeinsame Lebenssituation, denken Sie daran den Ehevertrag rechtzeitig anpassen zu lassen

3. Ein Ehevertrag ist vor allem bei Partnern unterschiedlicher Staatsangehörigkeit relevant

4. Bringen Sie Kinder mit in eine neue Ehe, kann der/ die neue Partner:in vertragliche Versorgungsleistungen regeln

5. Eine Ehevertrag gilt als sittenwidrig und nichtig, wenn er zum deutlichen Nachteil eines Vertragspartners ausfällt. Dies hat das Bundesverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof 2001 entschieden.

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