Du willst eine Lohnerhöhung, aber bekommst sie nicht? Du bekommst zwar eine Lohnerhöhung, aber die Steuer frisst alles wieder auf? Dann haben wir die Lösung: steuerfreie Arbeitgeberleistungen. Wie du mehr Geld bekommst, erfährst du jetzt.

Was sind steuerfreie Arbeitgeberleistungen?

Höhere monatliche Einkünfte, verursacht durch eine Gehaltserhöhung des Chefs, können auch zu höheren Steuerbelastungen für beide Seiten führen. Vor allem müssen die Lohnnebenkosten angepasst werden. Es gibt jedoch auch andere Motivationsmöglichkeiten, die als sogenannte steuerfreie Arbeitgeberleistungen anzusetzen sind. Zwei Beispiele sollen das an dieser Stelle belegen: Warengutscheine oder Fortbildungsmaßnahmen. Beide sind innerhalb gewisser Grenzen komplett steuerfrei oder steuerlich pauschalisiert. Oder es ergeben sich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sozialversicherungsfreie Aufwendungen. 2019 hat der Gesetzgeber die Palette der steuerbefreiten Leistungen nochmals erweitert. Und zwar von A bis Z. Hier sind sie, die steuerbegünstigten Extras und deren Hintergründe.

Welche steuerfreien Arbeitgeberleistungen gibt es?

  • Zuschüsse zu deiner Rente
  • Sachzuwendungen wie Essen
  • Aufwandsentschädigung für gemeinnützige Arbeiten
  • Gesundheitsleistungen, die deine Arbeit unterstützen
  • Bonus bei Vielfliegerei
  • doppelte Haushaltsführung
  • Firmenwagen
  • Vermögensaufbau
  • Berufsbekleidung und Kindergarten

Diese einzelnen Punkte erläutern wir nun nochmals auführlicher bevor du erfährst, wie du an diese steuerfreien Arbeitgeberleistungen kommst.

Vorteil für deine Altersteilzeit

Zahlt dein Unternehmen als steuerfreie Arbeitgeberleistungen bereits sogenannte Aufstockungsbeträge, die dem Altersteilzeitgesetz unterliegen? Oder hat er Beträge zur Höherversicherung deiner künftigen Rentenversicherung übernommen? Prima, dann dürfte dein Arbeitgeber sich freuen. Denn diese Leistungen sind für ihn dann steuerfrei. Allerdings nur, wenn die Zahlungen 20 Prozent deines Gehaltes und Lohnes ausmachen. Daran geknüpft ist auch die Bedingung, dass du 70 Prozent deines Nettogehalts bekommst, die du ohne Altersteilzeit erhalten würdest. Wermutstropfen der Steuerfreiheit ist die Begrenzung auf 50 Prozent aller geleisteten zusätzlich geleisteten Beiträge zur Rentenversicherung.

Vorteile Sachzuwendungen als steuerfreie Arbeitgeberleistungen

Arbeit macht hungrig. Zu den steuerfreien Arbeitgeberleistungen kann die Übernahme der Kosten für dein Mittagessen gehören. Oder du bekommst von deinem Arbeitgeber ein kostenfreies Notebook. Diese Beispiele gehören zu den sogenannten Sachzuwendungen, ebenso wie Warengutscheine bis zu einer Höhe von 60 Euro. Das Gleiche gilt für Bücher, DVDs oder Genussmittel im Zusammenhang eines besonderen Ereignisses mit deiner Person oder Angehörigen. Und stellt die Firma dir in der Kantine Genussmittel zum Verzehr zur Verfügung, gilt ebenfalls die oben genannte Obergrenze. Allerdings dürfen Speisen dann nicht aufwendig sein. Außerdem müssen überwiegend betriebliche Interessen dahinterstehen.

Vorteile für Aufwandsentschädigungen

Bist du in der Freizeit als Übungsleiter, Ausbilder, Behindertenpfleger oder Erzieher tätig? Dann kann deine Firma dir dafür die Aufwandsentschädigungen bis zur Höhe von jährlich 2.400 Euro steuerbegünstigt zahlen. Bist du hingegen in einer nebenberuflichen Tätigkeit für einen gemeinnützigen Verein verantwortlich oder als juristische Person des öffentlichen Rechts tätig, sinkt die Grenze der Aufwandsentschädigungen auf jährlich bis zu maximal 720 Euro. Damit sind steuerfreie Arbeitgeberleistungen sehr gut abgerundet.

Steuervorteile für deine Gesundheit

Übernimmst du für deinen Arbeitgeber bestimmte Auslagen, kannst du diese steuerfrei und gegen Vorlage von Quittungen von ihm zurückfordern. Unter die Voraussetzungen der steuerfreien Arbeitgeberleistungen fallen auch Beihilfen, die für Notfälle gedacht sind, etwa im Falle von Krankheiten, Unfällen oder Kuren. Der Ordnung halber: Zusätzliche Bestimmungen muss dein Unternehmen noch erfüllen, wenn es mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigt. Die jeweilige Zahlungshöhe als Teil steuerfreier Arbeitgeberleistungen darf 600 Euro allerdings nicht überschreiten.

Steuervorteil für perfektes Sehen

Den ganzen Arbeitstag vor dem Bildschirmarbeitsplatz zu verbringen, kann sich negativ auf deine Sehkraft auswirken. Eine neue Brille kann dann durchaus ein tiefes Loch in deine Brieftasche reißen. Die entstehenden Kosten dafür können dir durch den Arbeitgeber steuerfreie ersetzt werden. In diesem Falle wird eine Augenuntersuchung mit einem abschließenden Attest fällig, die die Notwendigkeit einer neuen Sehhilfe bescheinigt.

Als steuerfreie Arbeitgeberleistungen gilt auch der Ersatz von Kosten für Massagen. Sie müssen jedoch einen prophylaktischen Charakter aufweisen sowie innerbetrieblich ausgeführt werden. Dazu dient der Nachweis des Arbeitgebers hinsichtlich von betriebsfunktionalen Zielen. Beispiel wäre ein Nachweis darüber, den allgemeinen Krankenstand in deiner Firma maßgeblich zu senken. Zwei weitere Pluspunkte der steuerfreien Arbeitgeberleistungen.

Steuervorteil durch Vielfliegerei

Um Ziele innerhalb von Dienstreisen zu erreichen, nutzt du die Leistungen von Airlines, an denen der Betrieb an einem sogenannten Bonusprogramm teilnimmt? Dies kann sich für dich steuerlich auswirken, wenn das Unternehmen es dir gestattet, erworbene Bonuspunkte zu deinen Gunsten zu nutzen. Immerhin wären dann bis zu maximal 1.080 Euro jährlich steuerfrei möglich. Und als Teil der steuerfreien Arbeitgeberleistungen: Für dich entfällt sogar die Zahlung von Lohnsteuer, sofern die Airline eine Steuerpauschale in Höhe von 2,25 Prozent erhebt und diese Pauschale dem Begünstigten entsprechend mitteilt.

Steuervorteil E-Bike

Nicht unter die Voraussetzungen eines geldwerten Vorteils fällt die steuerwirksame Überlassung deines Unternehmens für ein betriebsbedingtes Fahrrad oder eines E-Bikes. Begrenzt ist es auf eine Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h. Möglich ist auch eine verbilligte Variante der Überlassung. Noch ist das Gesetz befristet bis ins Jahr 2021 unter der Voraussetzung, dass die Entgeltumwandlung nicht betroffen ist. Du kannst aber die Vorteile zum zusätzlich geschuldeten Lohn oder Gehalt nutzen.
Seite diesem Jahr sind steuerfreie Arbeitgeberleistungen auf die Gewährung von Fahrtkostenzuschüssen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel möglich geworden. Sie zählen zu den sogenannten Sachbezügen, die auch für den privaten Bereich Gültigkeit besitzen. Die Zuwendung kann als Monats- oder Jahreskarte erfolgen und bleiben selbstverständlich steuerfrei.

Steuervorteil für doppelte Haushaltsführung als steuerfreie Arbeitgeberleistungen

Zusätzlich als steuerfreie Arbeitgeberleistungen gerne genommen ist der Ersatz der Kosten für eine betrieblich bedingte doppelte Haushaltsführung. Außerdem sind sie sind auch bei vorübergehenden Tätigkeiten zeitlich nicht begrenzt.

Und steuerlich begünstigt wirken sich für dich tatsächlich anfallende Fahrtkostenerstattungen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel aus, die können auch Kosten für Bus, Taxi, Schiff oder Flugzeug sein.

Nutzt du hingegen dein privates Auto, erhältst du pauschal für jeden gefahrenen Kilometer 0,30 Euro sowie eine außergewöhnlich bedingte Kostenerstattung im Falle eines Unfalls. Für Fahrten mit einem Motorrad gilt die Zahlung von 0,20 Euro pro Kilometer. Der Kilometersatz errechnet sich über die nachgewiesenen Kilometer pro Jahr, ausgenommen von dieser Regelung sind jedoch Fahrzeuge der Luxusklasse. Unversteuert bleibt auch die Gestellung eines Firmenwagens.

Steuervorteil für einen Firmenwagen

Hat dir das Unternehmen einen Firmenwagen überlassen, bleibt dieser solange lohnsteuerfrei, wie du ihn für Fahrten nutzt, für die Reisekosten anfallen würden. Steuerfrei ersetzt werden können auch die monatlichen Kosten für eine gemietete Garage, sofern die Unterbringung im Interesse deiner Firma erfolgt.

Welche steuerfreie Arbeitgeberleistungen 2019 gibt es?

Die oben genannten Leistungen gab es schon vorher. Aber was hat sich 2019 geändert?

Bis zu 500 Euro hoch ist der Freibetrag jährlich, die zusätzlich zu deinem Gehalt gezahlt werden können. Inbegriffen sind auch Maßnahmen, die du extern für deine Gesundheitsvorsorge aufwendest. Leider zählen Kosten für Fitnessstudios oder Sportvereine nicht mehr dazu. Denn sie werden ausnahmslos nicht mehr steuerbefreit geführt. Aber: keine Regel ohne Ausnahmen. Entspricht deine Teilnahme im Verein oder Studio den fachlich vorgeschriebenen Bestimmungen der gesetzlichen Krankenkassen laut §§ 20 und 20 b SGB V zur betrieblich bedingten Prävention, wird die Steuerbegünstigung anerkannt. Es müssen also zertifizierte Maßnahmen sein, die deinem allgemeinen Gesundheitsstand zu Gute kommen.

Darunter fallen Bewegungs- sowie Ernährungsprogramme, die sich gegen entsprechende Mangelerscheinungen (z. B. Fehlernährung, Übergewicht oder Stressbewältigung) wenden.

Steuervorteile für Kindergarten und Berufsbekleidung

Im Kampf um Kindergartenplätze oder Tagesbetreuung für Kinder können die dafür entstehenden Kosten von deinem Arbeitgeber steuerfrei gestellt werden. Vor allem Betroffen von dieser Regelung sind auch betriebliche oder außerbetriebliche Betreuungseinrichtungen. Vorausgesetzt, die Kinder unterliegen noch nicht der Schulpflicht.


Und bist du im Job auf das Tragen einer spezifischen sowie typischen Arbeitsbekleidung angewiesen? Dann können die Kosten entweder in Teilen oder insgesamt steuerfrei vom Arbeitgeber erstattet werden. Lediglich das Logo des Unternehmens muss auf der Berufsbekleidung dauerhaft zu sehen sein.

Steuervorteile für Telekommunikation

Telefon, Handy oder das Internet gehören heute zum normalen Alltag. Dies gilt beruflich wie privat. Grundsätzlich unterliegen diese Geräte, inklusive von Grund- und Verbindungsentgelten, zu jenen Produkten, für die du nicht lohnsteuerpflichtig bist. Die Nutzung dieses Vorteils kann mit deiner Zustimmung über eine Minderung des Arbeitslohnes erfolgen. Der Ersatz durch den Arbeitgeber bedingt entsprechende Nachweise und beträgt bis zu 20 Prozent gemäß Einzelverbindungsnachweis oder er kann auch mit 20 Prozent pauschal festgesetzt werden.

Vermögen aufbauen und Steuern sparen

In die Kategorie der steuerfreien Arbeitgeberleistungen fallen auch Sachbezüge zum Vermögensaufbau, also Aktien, GmbH-Anteile oder stille Beteiligungen. Bedingung für Lohnsteuerfreiheit: Der Gewinn darf die jährliche Grenze von 360 Euro nicht überschreiten.

Wie frage ich meinen Chef nach steuerfreie Arbeitgeberleistungen?

Ganz einfach: Entweder bei einem ohnehin anstehenden Gehaltsgespräch oder Mitarbeitergespräch. Oder aber ganz normal zwischendurch. Du kannst deinem Chef ja mitteilen, dass du diese Variante entdeckt hast und das sehr nützlich für dich sein kann. Egal, um welche Punkte es dabei geht. Für deinen Chef ist das ja oft gut, weil sein Unternehmen steuern spart.

Frage ganz einfach deinen Chaf nach steuerfreien Arbeitgeberleistungen. Denn so profitieren beide Seiten. Da dürfte niemand etwas dagegen haben. Aber eine wichtige Frage bleibt noch: Wie gibt man diese Leistungen in der Steuererklärung an?

Wie werden steuerfreie Arbeitgeberleistungen in der Steuererklärung angegeben?

Grundsätzlich musst du alles in der Steuererklärung angeben, was du eingenommen hast. Dazu zählen auch steuerfreie Arbeitgeberleistungen. Aber bevor du dich jetzt wunderst: Nein, du musst das nicht immer alles direkt versteuern.

Du gibst alle Einkünfte in Anlage N (Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit an). Wo du alles eintragen musst, entnimmst du den Zeilen. Wenn etwas steuerfrei ist, dann wird dafür keine Steuer berechnet. Manchmal beziehen sich die steuerfreien Leistungen ja aber auch auf den Arbeitgeber. Er kann dir also etwas leichter gewähren, aber du musst es versteuern. Das alles regelt die Anlage N in der Steuererklärung.

Fazit:

Es muss nicht immer eine geldwerte Gehaltserhöhung sein, die vom Arbeitgeber abgenickt wurde. Steuerfreie Arbeitgeberleistungen gibt es zuhauf und die gilt es zu nutzen, um das monatliche Entgelt aufzuwerten. Insbesondere die steuerlichen Vorteile für deine Zukunftssicherung gewinnen künftig verstärkt an Bedeutung. Dazu haben sich 2019 etliche Neuerungen ergeben, die vom Gesetzgeber gewollt sind und selbst auf das Thema Elektromobilität eingehen.

Mit steuerfreien Arbeitgeberleistungen kannst du also tatsächlich dein Gehalt ordentlich aufwerten. Frag einfach deinen Chef und hole dir deine Gehaltserhöhung.