Die Arbeitswelt ändert sich: wo, was, wann wie – alles wird flexibler. Was für Arbeitszeit und -ort gilt, das gilt auch für ein normalerweise beständiges und konservatives Thema: das liebe Geld. Denn die Zeiten unflexibler Lohnmodelle sind längst vorbei. Stattdessen gibt es heutzutage einen bunten Strauß an Vergütungsmethoden. Eine besonders spannende – auch für Berufseinsteiger – sind die Mitarbeiterbeteiligungen. Wir haben die Gründe, warum das auch für Dich lohnenswert sein kann.

Was sind Mitarbeiterbeteiligungen?

Wie der Name schon verrät, wird ein Arbeitnehmer dabei Teilhaber am eigenen Arbeitgeber. Zusätzlich zur klassischen Überweisung gibt es also noch einen kleinen Firmenanteil am Monatsende obendrauf. Der gesamte Lohn setzt sich also aus den gewohnten monatlichen Gehaltszahlungen und der Übertragung eines kleinen Anteils am Unternehmen zusammen. Man wird sozusagen Miteigentümer und Mitunternehmer seines Arbeitgebers. Die Barzahlungen bzw. Überweisungen fallen dabei geringer aus, als wenn der Arbeitnehmer seine gesamte Arbeitszeit wie gewohnt nur monetär vergütet bekommen hätte. Trotzdem ist nach wie vor die direkte Zahlung der Hauptbestandteil des Lohns, denn nur über diese kann der Mitarbeiter jederzeit frei verfügen. Die Unternehmensbeteiligung ist im Unternehmen gebunden und kann nicht immer flexibel ausgezahlt werden.

Wenn das Unternehmen Erfolg hat, Gewinne erwirtschaftet und der Unternehmenswert steigt, profitiert der beteiligte Arbeitnehmer davon: Seine Mitarbeiterbeteiligungen steigen im Wert. Zusätzlich wird man am Gewinn mit einer Auszahlung beteiligt. Wenn die Geschäfte allerdings nicht besonders gut laufen, kann die Beteiligung am Unternehmen auch an Wert verlieren. Sie kann aber nie negativ werden, das heißt der Arbeitnehmer kann nicht mehr verlieren, als den Anteil, der ihm am Unternehmen gehört hat. Natürlich geht er aber mehr Risiko ein, als wenn er seinen gesamten Lohn regelmäßig ausbezahlt und in andere Anlagen breit diversifiziert investiert hätte. Also sind Mitarbeiterbeteiligungen dann sinnvoll, wenn man an den langfristigen Erfolg des eigenen Unternehmens glaubt.

Warum Mitarbeiterbeteiligung?

Weil sie Vorteile für beide Seiten bietet. Arbeitnehmer fühlen sich dem Unternehmen, in dem sie Tag ein, Tag aus ihren Job machen, zugehöriger. Außerdem sind sie oft motivierter, sich richtig reinzuhängen. Schließlich profitieren sie selbst direkt vom Unternehmenserfolg, indem ihre Beteiligung an Wert gewinnt. Wenn das Geschäft gut läuft, ist die Mitarbeiterbeteiligung oft eine sehr attraktiv verzinste Geldanlage. Mitarbeiter können größere Verantwortung übernehmen, denn durch die Teilhabe haben sie gegenüber dem Unternehmen mehr Rechte auf Information und Mitsprache. Für das Unternehmen ist diese Form der Vergütung interessant, weil es gute Mitarbeiter leichter anlocken und langfristig binden kann. Das Gefühl der Zugehörigkeit steigt und auch die Unternehmenskultur wird partnerschaftlicher.

Die Mitarbeiterbeteiligungen können demnach eine gute Sache sein. Kein Wunder also, dass in Deutschland viele Unternehmen darauf zurückgreifen: Laut dem Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung sind an den rund 700 börsennotierten Unternehmen 1,3 Millionen Mitarbeiter beteiligt, bei 2.000 Mittelständlern sind es noch 900.000. Zu Start-ups gibt es keine konkreten Zahlen, obwohl gerade für die eine Mitarbeiterbeteiligung sehr attraktiv ist. Schließlich sind Kapital und flüssige Mittel für Lohnzahlungen hier oft knapp, und Gründer müssen kreativ sein, um geeignetes Personal zu locken.

Wie funktionieren Mitarbeiterbeteiligungen?

Jedes Unternehmen und jeder Mitarbeiter ist unterschiedlich, deshalb fällt auch die Mitarbeiterbeteiligung von Fall zu Fall anders aus. Ein paar Formen tauchen aber häufig auf; wir stellen sie Dir im Folgenden vor.

  • Am einfachsten haben es die börsennotierten Unternehmen, denn hier sind Unternehmensanteile ohnehin schon in Form von Aktien im Umlauf. Unternehmen können Mitarbeiter hier mittels Belegschaftsaktien beteiligen. Diese sind vom Prinzip her normale Aktien des Unternehmens, werden Mitarbeitern im Rahmen einer Kapitalerhöhung aber zum Vorzugspreis angeboten. Da Arbeitnehmer die Aktien billiger als zum Börsenkurs bekommen, gibt es eine Sperrfrist, innerhalb derer sie diese nicht weiterverkaufen dürfen oder mit steuerlichen Nachteilen rechnen müssen. In Deutschland sind das meist fünf Jahre. Danach können Mitarbeitern die Aktien weiter halten – oder für bares Geld verkaufen.
  • In Betrieben, die nicht an der Börse zu finden sind, wird es komplizierter. Hierunter fällt häufig der Mittelstand. Doch auch dann ist eine Mitarbeiterbeteiligung möglich, beispielsweise über stille Gesellschafter. Herkömmliche Gesellschafter treten nach außen auf, treffen Entscheidungen und sind Miteigentümer und Vertreter ihres Unternehmens. Stille Gesellschafter besitzen ebenso eine finanzielle Einlage im Unternehmen, die dem einbehaltenen Lohn entspricht. Sie haben aber keine Mitspracherechte und sind kein offizieller Vertreter des Unternehmens nach außen. Dafür profitieren sie vom möglichen Gewinn, der meist jährlich anteilig nach Größe der Einlage ausgezahlt wird. Eine weitere Variante der Mitarbeiterbeteiligung, die bei Mittelständlern oft eingesetzt wird, sind Genussrechte. Genussrechte kann man mit einem Kredit vergleichen, den der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber gewährt hat. Einmal jährlich kommt er dafür in den Genuss einer Gewinnbeteiligung, die man den Zinszahlungen eines Schuldners vergleichen kann.
  • Und schließlich gibt es auch virtuelle Beteiligungen oder Phantomaktien, wie sie oft in Start-ups auftauchen. Wenn liquide Mittel knapp sind, werden dem Mitarbeiter virtuelle Beteiligungsrechte zugestanden, mit denen er an der Wertsteigerung des Start-ups teilnimmt. Man kann sich das wie Aktien vorstellen, nur dass Phantomaktien nicht an den Börsen gehandelt werden und nur intern im Unternehmen einen Wert darstellen. Wenn es eines Tages aber zum Börsengang kommt oder von Investoren Geld eingesammelt wird, kann sich das für Arbeitnehmer ordentlich auszahlen und sein virtueller Anteil zu ganz realem Geld werden. Natürlich kann es aber auch sein, dass das Unternehmen – und damit auch die Aktienoption – im Sand verläuft.

Wo geht die Reise hin?

Zwar sind Mitarbeiterbeteiligungen wie gesagt auch in Deutschland schon häufig anzutreffen, im Vergleich zu anderen Industriestaaten hinkt die Bundesrepublik allerdings deutlich hinterher. Daran sind auch und vor allem die gesetzlichen Rahmenbedingungen Schuld: So gibt es nur kleine steuerliche Freibeträge und oft müssen schon Steuern gezahlt werden, wenn der Arbeitnehmer die Beteiligungen übertragen bekommt und bevor sie überhaupt Gewinn abwerfen. Das Thema ist aber längst in der Politik angekommen. Finanzminister Olaf Scholz und die Regierungskoalition will Gesetzesänderungen auf den Weg bringen, die den Weg freimachen für mehr unternehmerische Teilhabe in Deutschland.

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Autorin: Julia Abspacher

Fotoquelle: Photo by Trevor Buntin on Unsplash