Ein Baby ist ein großes Geschenk, doch vor seiner Ankunft, muss nicht nur eine Neugeborenen-Ausstattung besorgt werden, sondern es müssen auch jede Menge Papiere ausgefüllt werden. Damit die Elternzeit genossen werden kann, haben wir alle wichtigen Informationen zu Elternzeit und zum Elterngeld parat.

Elternzeit

Was ist Elternzeit?

Elternzeit ist ein Zeitraum, welcher Müttern /Vätern es ermöglicht, sich um ihre Neugeborenes oder heranwachsendes Kind zu kümmern – und zwar befreit von ihrer Anstellung. Vom Tag der Geburt an bis zum dritten Lebensjahr des Kindes kann die Elternzeit genommen werden. Drei Jahre Elternzeit sind zulässig. Ein Teil dieser Elternzeit kann auch im Zeitraum zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes genommen werden. In dieser Zeit kann man sich von der Arbeit freistellen lassen, erhält von seinem Arbeitgeber keinen Lohn, kann aber Elterngeld beantragen. Zudem ist man innerhalb der Elternzeit auf spezielle Art und Weise vor Kündigungen geschützt. Nach der Elternzeit kehrt man in der Regel zu seinem Arbeitsplatz zurück. Elternzeit können sowohl Väter, wie auch Mütter nehmen.

Voraussetzung dazu ist, dass man eine Anstellung hat, mit dem Kind gemeinsam in einem Haushalt lebt und das Kind selbst betreut und erzieht. Elternzeit kann jeder nehmen, unabhängig von der Art des Arbeitsverhältnisses. Also auch in Teilzeitjobs und Minijobs, ebenso wenn von Zuhause aus gearbeitet wird, man Werkstudent ist oder eine Ausbildung macht. Elternzeit gilt wirklich für jeden, der ein Elternteil ist. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob das Kind ein Pflegekind in Vollzeitpflege ist oder adoptiert wurde beziehungsweise ein Adoptionsverfahren läuft. Auch für Enkelkinder, wenn die Mutter oder der Vater noch minderjährig sind, kann man in Elternzeit gehen. Wichtig ist in allen Fällen, die jeweilige Ausgangslage belegen zu können.

Wer sich keine Elternzeit nehmen kann

Keine Elternzeit können sich Menschen nehmen, die sich in keinerlei Anstellungsverhältnis befinden. Zu dieser Gruppe zählen Selbstständige, Geschäftsführer, Hausfrauen und -männer, Studenten, Schüler, alle die eine Form des Freiwilligendienstes durchlaufen, Arbeitslose und Ehrenamtliche. Aber das ist nur die Rechtsgrundlage und eine Definitionssache. Natürlich können diese Menschen auch Erziehungszeit für sich definieren. Außerdem erhalten sie auch Elterngeld.

Kann ich in der Elternzeit auch arbeiten?

In der Elternzeit dürfen höchstens dreißig Stunden in der Woche gearbeitet werden. Doch es kommt dabei nicht auf die einzelnen Wochen an, sondern auf den monatlichen Durchschnitt. Sollten Sie also einer Arbeit nachgehen, bei welcher Sie zu Beginn eines Monats sehr viel Arbeit haben und zum Ende keine, so ist das dennoch möglich, dass Sie mehr als dreißig Wochenstunden arbeiten. So lange es nicht mehr als etwa 150 Stunden im Monat sind. Diese Regelung lässt den Freiraum, seine Wochenstunden beispielsweise von 40 Stunden in der Woche auf zwanzig runter zu nehmen im Rahmen der Elternzeit. Doch all das ist auch eine Absprache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Wie beantrage ich Elternzeit?

Die Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn angemeldet werden. An alle Väter oder nicht schwangere Partner ein Tipp an dieser Stelle: Nehmt Elternzeit – sofern es möglich ist – schon eine Woche vor dem errechneten Geburtstermin. So könnt ihr die letzten Tage zu zweit genießen und vorbereiten. Wer weiß schließlich, wann genau es losgeht mit der Geburt. Sollte dennoch der Tag der Geburt der gewünschte Start in die Elternzeit sein, so bedeutet das für alle Mütter: Die Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz. Also in der Regel acht Wochen nach der Geburt. Ihr habt also direkt nach der Geburt noch eine Woche lang die Gelegenheit die Elternzeit beim Arbeitgeber anzumelden. Für das andere Elternteil gilt die Anmeldefrist von sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin.

Die Elternzeit muss als Schreiben mit Unterschrift dem Arbeitgeber fristgerecht vorliegen. Eine Anmeldung via Telefon oder Email ist nicht rechtskräftig. Es gibt kein Formular zur Anmeldung der Elternzeit. Daher suchen Sie rechtzeitig das Gespräch mit dem Vorgesetzten und sprechen über ihre geplante Elternzeit. Setzen Sie im Anschluss ein kurzes Schreiben auf, in welchem Sie nochmals den genauen Zeitraum der Elternzeit (mit Datum) angeben. Dieser Zeitraum, insofern er in den ersten zwei Lebensjahren des Kindes liegt, wird auch als Bindungszeitraum bezeichnet. Ein Tipp: Schreiben Sie „Beginn der Elternzeit ab Geburt“ und dahinter den voraussichtlichen Entbindungstermin. So haben Sie etwas Spielraum, falls die Geburt noch ein paar Tage auf sich warten lässt.

Möchten Sie in der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, so müssen Sie dies ebenfalls schriftlich mit Unterschrift und mit einer Frist von sieben Wochen vorher ihrem Arbeitgeber vorlegen.

Diese 3 Gelder erhalten Sie in der Elternzeit:

Voraussetzung ist, dass Sie in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren.

1. Mutterschaftsgeld – ist eine so genannte Entgeltersatzleistung der Krankenkasse und wird in den sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt an alle Frauen ausgezahlt, welche zuvor gearbeitet haben. Hierbei gibt es maximal dreizehn Euro pro Tag. Der Arbeitgeber zahlt in dieser Zeit die Differenz zum eigentlichen Nettogehalt weiter, sodass immer noch das gleiche Gehalt in Summe auf dem Konto der Mutter ankommt. Alle Mütter, die privat versichert sind oder vorher geringfügig beschäftigt waren, erhalten vom Bundesversicherungsamt eine einmalige Zahlung von 210 Euro.

2. Kindergeld – Seit dem 01.07.2019 wird ein Kindergeld für das erste und das zweite Kind in Höhe von 204 Euro pro Kind im Monat entrichtet. Den Antrag für das Kindergeld kann man sehr einfach auch online bei der zuständigen Familienkasse (meist Agentur für Arbeit) ausfüllen. Eine Geburtsbescheinigung muss beigefügt werden.

3. Elterngeld – Ist eine individuell angerechnete Ersatzleistung. Diese wird vom Bund gezahlt und ist bei der örtlichen Elterngeldbehörde zu benatragen.

Elterngeld – die finanzielle Absicherung in der Elternzeit

Elternzeit klingt zunächst einmal nach einer wundervollen und unbeschwerten Zeit. Schließlich ist dann der Familienzuwachs da und dank der Befreiung von der Arbeit, kann man sich diesen Dingen komplett zuwenden. Doch mit der Elternzeit geht auch mit einher, dass der Arbeitgeber keinen Lohn zahlt. Hier soll das Elterngeld aushelfen.

Was ist Elterngeld?

Bei der Frage nach Elterngeld stellt sich eigentlich direkt die Frage: Basis Elterngeld oder Elterngeld Plus? Das Basis Elterngeld ist für Mütter und Väter gedacht, die im ersten Lebensjahr ihres Kindes dieses hauptsächlich betreuen wollen und nicht erwerbstätig sind. Eltern können ab Geburt bis zu vierzehn Monate Elterngeld beantragen, aber nur maximal zwölf Monate pro Person.
Elterngeld Plus ist für Eltern, die in der Betreuungszeit weiter erwerbstätig sein wollen oder müssen. Das Elterngeld Plus wird doppelt so lange ausgezahlt wie die Basis-Variante. Aber man erhält nur die Hälfte des Geldes (im Vergleich) pro Monat. 

Wie beantrage ich Elterngeld?

Über das Familienportal des Bundesfamilienministerium findet man die passende Antragsstelle in seiner Nähe. Hier kann man sich schon vor der Geburt Informationen und die nötigen Papiere besorgen. Auch Beratungen finden dort statt. Viele Antragsstellen bieten auch Hotlines und Online-Service an. Von unabhängigen Beratungsfirmen – welche man ebenfalls im Internet findet, ist eher abzuraten. Die Antragsstellen können zwar nicht vorhersagen wie viel Elterngeld man nun tatsächlich erhalten wird, aber sie beraten in den meisten Fällen sehr umfassend und lebensnah.

Der Antrag des Elterngeldes ist sehr umfangreich. Angefangen von den persönlichen Daten beider Elternteile, wer wann Elternzeit und welche Form davon nimmt, bis hin zum bisher bezogenen Gehalt und dessen Nachweis. Sobald das Kind auf der Welt ist, müssen nur noch Name, Geburtsdatum und -Ort nachgetragen werden und die Geburtsbescheinigung angehängt werden. Schwupp kann der Antrag zur Post oder direkt auf die Antragsstelle gebracht werden. Früher kann man leider diesen Antrag nicht stellen. Das zieht mit sich, dass man den ersten Monat Elterngeld (sollte noch etwas nachzureichen sein, nicht klappen, oder in Verzug geraten) nicht sofort ausgezahlt bekommt.

Wie wird das Elterngeld berechnet?

Das Elterngeld ersetzt zu 65% bis 100% das bisherige Einkommen und liegt zwischen 300 Euro und maximal 1800 Euro. Der Mindestbetrag von 300 Euro ist quasi jedem sicher. Egal ob man vorher erwerbstätig war oder nicht.

Ausschlaggebend für die Höhe des Elterngeldes ist das Nettoeinkommen in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes. Das Familienportal bietet zur Berechnung des voraussichtlichen Ausgleich-Geldes einen Schnellrechner und einen detaillierten Rechner an. Hier werden alle relevanten Daten zunächst abgefragt und dann ausgewertet. Dieser Elterngeld-Rechner ist vor allem im Vorhinein sinnvoll, um herauszufinden, wie viele Monate Elternzeit auch finanziell tragbar sind. Auch wenn das nicht immer die größte Rolle spielt. Ist dieser Aspekt doch sehr wichtig.

Wenn das Elterngeld nicht ausreicht

Leider reicht für viele Eltern das Elterngeld nicht aus, um ohne Sorgen um die eigene Finanzsituation die Elternzeit genießen zu können. Für viele werdende Eltern ist daher schon früh klar, sie müssen arbeiten, um sich finanziell über Wasser zu halten. Das Elterngeld Plus ist daher ein wahrer Pluspunkt, für alle Eltern, die in ihrer Elternzeit dennoch arbeiten müssen. Sei es, damit sie genug Geld haben, weil sie den Job nicht ganz aufgeben wollen oder können. Mit dem Elterngeld Plus ist zumindest ein Teilzeitjob sehr gut realisierbar. Bis zu zwanzig Stunden in der Woche auf den Monat verteilt darf gearbeitet werden. Das bedeutet, man kann beispielsweise am Anfang des Monats viel arbeiten und zum Ende hin frei machen – ganz, wie es nun mal zum Job und zur Familiensituation auch passt.

Es ist außerdem möglich, Wohngeld in der Elternzeit zu beantragen. Dies ist eine Sozialleistung, welche bei der örtlichen Wohngeldbehörde beantragt werden kann. Doch nicht jeder erhält auch diese Förderung. Lassen Sie sich dazu individuell vor Ort beraten.

Wohngeldbeantragen: So geht’s    – lesen Sie hier

Kinderzuschlag gibt es zusätzlich zum Kindergeld, wenn das Einkommen zu hoch ist, um Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld zu erhalten und das Bruttoeinkommen mindestens 900 Euro (als Paar) oder 600 Euro (Alleinerziehend) beträgt. Hierbei kann man monatlich höchstens 185 Euro pro Kind erhalten.

Bitte lassen Sie sich persönlich beraten, welche Sozialleistungen für Sie sinnvoll sind und welche weiteren Möglichkeiten der Unterstützung Sie bekommen können.

Diese 5 Finanz-Facts solltet ihr vor der Geburt schon klären

Diese FinanzFacts zu besprechen hilft, gelassen in die Elternzeit zu starten und nicht am Ende der Elternzeit in Panik auszubrechen, da plötzlich viel geregelt und geklärt werden müsste.  

1. Verteilung der Elternzeit

Wer nimmt wann und wie viel Elternzeit? Welcher Partner bleibt länger Zuhause – oder bleiben beide gleich lange in Erziehungszeit? Das ist natürlich eine ganz essentielle Frage für alle werdenden Eltern. Nicht selten spielt dabei aber nicht nur eine gerechte Rollenverteilung eine Rolle, sondern auch, die finanzielle Situation. Welcher Partner verdient wie viel Geld? Wie viel Geld bleibt im Haushalt, wenn Partner A so und so viele Monate Elternzeit nimmt und so weiter. Nicht nur, dass man sich selbst viele Gedanken darüber macht. Man hat manchmal auch das Gefühl, dass alle Welt da mitreden möchte. Klar, jeder, der bereits ein Kind hat, hat so seine eigenen Erfahrungen gemacht. Ein Austausch mit Eltern im Freundeskreis ist also Gold wert. Dennoch sollte nicht alles so ernst genommen werden. Schließlich ist und wird man mit dem Nachwuchs seine eigene Familie und trifft eigene Entscheidungen. Hilfreich ist es, mit dem Familiengeldrechner verschiedene Beispiele durchzurechnen und einen Plan für die Worst-Case (schlechtester Fall) und Best-Case (bester Fall) Finanzsituation zu erstellen. Außerdem solltet ihr euch als Paar Gründe für und Gegen die Elternzeit aufschreiben und diese eingehend besprechen. Es sollte das beste Modell für beide Partner und das Kind gefunden werden – und dieses ist eben bei jeder Familie anders.

2. Ausgleichsmöglichkeiten der Altersvorsorge während der Elternzeit

Egal ob nun der Mann oder die Frau länger bei dem Kind zuhause bleiben – Für diesen Partner sollte nach Möglichkeit eine entsprechende private Rentenvorsorge abgeschlossen werden, sodass durch die Elternzeit ein nicht allzu großes Gefälle entsteht. Natürlich ist es nur selten möglich, privat ebenso viel Geld in die Altersvorsorge zu investieren, wie es gesetzlich bei einem Angestellten läuft. Doch ein Ausgleich ist definitiv notwendig. Noch immer sind es meist die Frauen, die länger in Elternzeit sind und im Anschluss eine Teilzeitstelle antreten. Dadurch entsteht ein größeres Gefälle im Gehaltsunterschied Mann zu Frau – der Gender Pay Gap. Wer ein besonderes Augenmerkt auf die finanzielle Absicherung auch im Alter legt, der kann definitiv auch die Elternzeit sorgenfreier genießen.

3. Finanzplan für die Familie

Ein neues Familienmitglied kommt hinzu und es wird Zeit, sich Gedanken zu machen, wie der Haushaltsplan auszusehen hat. Schließlich kommen viele neue Geld-Posten auf die werdenden Eltern zu. Auch wenn einige Dinge anfangs finanziell noch nicht so ins Gewicht fallen, sollte man sich doch bereits Gedanken machen, wie viel Geld man später für was zur Verfügung hat, wie man Geld sparen kann und wie man das Familienleben im Allgemeinen auch finanziell managt. Daher wird es Zeit für einen Familienfinanzplan.

4. Vorsorge fürs Kind

Zur Geburt, Taufe oder Geburtstagen bekommt das Kind sicherlich auch mal Geld geschenkt. Auch möchte man als Eltern sicher selbst auch Geld für das Kind zurücklegen. Daher ist es gut, vorzeitig daran zu denken, ein eigenes Konto für das Kind einzurichten. Hier gibt es diverse Aktionen und Angebote bei den unterschiedlichsten Banken. Macht euch vorher schlau und überlegt, welches kostenlose Konto am besten zu euch passt. Vielleicht habt ihr ja selbst auch noch ein verstaubtes Sparkonto übrig, welches ihr eurem Kind übertragen wollt.

5. Ausblick nach der Elternzeit

Wie soll es nach der Elternzeit weitergehen? Macht euch Gedanken darüber, wie ihr euch die weitere Zeit mit eurem Kind vorstellt. Was ist realistisch? Wer geht wann und wie lange arbeiten? Geht das Kind in eine Kindertagesstätte oder später in den Kindergarten. Für jeden dieser Fälle sollte man sich erkundigen, wie viel der Platz in einer solchen Einrichtung kostet und ob man sich bereits frühzeitig um einen Platz bewerben sollte. Welcher Partner wird auf das Kind aufpassen, wenn es krank wird und nicht in den Kindergarten kann? Wie regelt ihr eure Arbeit und die Betreuung des Kindes in der Ferienzeit? Auch wenn all diese Themen noch in weiter Zukunft vor euch liegen, so ist es doch besser, bereits im Vorfeld darüber zu sprechen. Macht euch Gedanken und schreibt euch auf eine Liste auf, um was man sich wann kümmern müsste und wie ihr eure Rollenverteilung definieren wollt. Auch wenn später alles anders kommen sollte.