Dank Pfandleihhäusern können Menschen mit finanziellen Engpässen in kürzester Zeit recht unkompliziert an Geld kommen. Diese Pfandhäuser leiden immer noch unter einem schlechten Image, obwohl sie sich an Gesetze und Regelungen halten müssen: an die Pfandleiherverordnung, kurz “PfandlV”.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Durch das Abgeben von Wertgegenständen in Pfandleihhäusern gegen ein Darlehen können kurze finanzielle Engpässe überbrückt werden.
- Meistens bekommen die Kunden ein Darlehen in Höhe der Hälfte des tatsächlichen Wertes, welches sie nach einiger Zeit wieder abbezahlen müssen, um ihre Gegenstände wieder zu erhalten.
- Auf die Kunden kommen zusätzliche Gebühren auf, die bis zu einem Darlehen von 300 Euro geregelt sind.
- Kann das Darlehen nicht abbezahlt werden, wandert der Gegenstand in den Besitz des Pfandleihhauses.
- Alle Aktionen der Pfandleihhäuser sind durch die Pfandleiherverordnung gesetzlich geregelt.

Henri Ausburg
Praktikant
Was ist ein Pfandleihhaus und wie funktioniert es?
Das Prinzip eines Pfandleihhauses ist eigentlich recht einfach zu erklären: Jeder, der mindestens 18 Jahre alt ist, kann dort Wertgegenstände seiner Wahl abgeben, darunter Schmuck, Uhren, Antiquitäten, aber beispielsweise auch Autos. Nicht einmal eine Höchstgrenze an Wert gibt es. Es empfiehlt sich, einen Eigentumsnachweis zu besitzen, zu Beispiel in Form einer Rechnung, da viele Pfandhäuser sichergehen möchten, dass sie es auch mit dem wahren Besitzer zu tun haben. Schließlich sind sie nur in diesem Fall dazu befugt, ein Darlehen auszuzahlen.
Nachdem man einen Wertgegenstand abgegeben hat, bekommt man einen Pfandschein, mit welchem man schließlich ein Darlehen anfordern kann. Wenn das Darlehen dann nach einiger Zeit wieder abbezahlt worden ist (das ist frühestens ab Ende der vereinbarten Laufzeit möglich), bekommt man sein Pfandobjekt auch wieder zurück.
Der Pfandschein enthält so gut wie alle Informationen über den abgegebenen Gegenstand, unter anderem eine Beschreibung des Objekts, die Höhe des Darlehens und dessen Laufzeit sowie die Zinsen und Gebühren. Der Pfandschein enthält jedoch keine Informationen über den Inhaber des Scheins, weshalb jeder ihn einlösen könnte.
Wie hoch kann das Darlehen sein?
Die Höhe des Darlehens hängt selbstverständlich vom Wert des abgegebenen Gegenstands ab, der wiederum von der Art des Objekts sowie dem Zustand beeinflusst wird. Die meisten Pfandleihhäuser richten sich dabei im Normalfall nach der Hälfte des tatsächlichen Wertes.
Beachtet werden muss dabei, dass sich viele Pfandleihhäuser auf bestimmte Waren spezialisiert haben und für diese Waren auch Experten beschäftigen. Man sollte sich also dringend erkundigen, welche Arten von Gegenständen vom Pfandleihhaus angenommen werden. Das Geld wird übrigens größtenteils direkt vor Ort in bar ausgezahlt.
Wie verdienen die Pfandleihhäuser ihr Geld? Welche Kosten kommen auf mich zu?
Die Pfandleihhäuser machen ihren Umsatz durch Zinsen und, selbstverständlich, Pfandgebühren. Auch das ist geregelt: Der Zinssatz des Darlehens darf höchstens ein Prozent pro angefangenen Monat betragen. Die Gebühren sind nur bei Darlehen von bis zu 300 Euro geregelt (siehe Tabelle). Bei einem Darlehen von über 300 Euro dürfen die Pfandleihhäuser die Gebühren beliebig verhandeln.
monatliche Gebühren | Höhe des Darlehens |
---|---|
1,00 Euro | 15 Euro |
1,50 Euro | 30 Euro |
2,00 Euro | 50 Euro |
2,50 Euro | 100 Euro |
3,50 Euro | 150 Euro |
4,50 Euro | 200 Euro |
5,50 Euro | 250 Euro |
6,50 Euro | 300 Euro |
Was passiert, wenn man das Darlehen nicht abbezahlen kann?
Per Gesetz ist geregelt, dass die Pfandleihhäuser die Gegenstände für mindestens drei Monate behalten müssen. Sind die drei Monate abgelaufen, muss der Besitzer das Darlehen inklusive Zinsen und Gebühren zurückzahlen und erhält im Gegenzug sein Pfandobjekt. Sollte es die finanzielle Situation nicht erlauben, das Darlehen abzubezahlen, kann man sich auf eine Verlängerung einigen. Trotzdem müssen die Pfandgebühren schon abbezahlt werden, einzig das Darlehen kann zu einem späteren Zeitpunkt zurückgezahlt werden.
Sollten nicht einmal die Gebühren bezahlt werden können, darf das Pfandleihhaus das Objekt frühestens nach einem Monat für sich beanspruchen. Oft werden die verbliebenen Gegenstände dann per Auktion versteigert.
Die Pfandleihhäuser sind also eine einfache Möglichkeit, schnell an Bargeld zu kommen. Sie sind allerdings nur für finanzielle Engpässe geeignet, nicht für noch größere Geldprobleme. Das unseriöse Image haben die Pfandleihhäuser nicht verdient, da nahezu all ihre Aktionen per Gesetz geregelt sind.