Wer sich in Deutschland als Arzt, Anwalt oder Architekt selbstständig machen will, muss eine Vielzahl von Sonderregelungen beachten. Das ist der Finanz-Guide für junge Freiberufler.
Was sind freie Berufe?
Freiberufler sind häufig die Einzelkämpfer in unserer Arbeitswelt. Sie arbeiten selbstständig, sind also nicht bei einer Firma angestellt. Gleichzeitig führen sie aber auch kein Gewerbe im klassischen Sinne. Sie erledigen dabei Aufträge für einen oder mehrere Auftraggeber, darunter sind Unternehmen und Privatkunden. Laut dem Partnergesellschaftsgesetz haben die freien Berufe „auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche, und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.“
Konkret unter die gesetzliche Definition von freien Berufen fallen die sogenannten „Katalogberufe“ und diejenigen Tätigkeiten, die ihnen in Ausbildung und Ausübung ähneln. Dazu zählen laut der Bundesregierung:
- Heilberufe:
Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Physiotherapeuten - Rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe:
Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer und Bücherrevisoren - Naturwissenschaftliche/technische Berufe:
Vermessungsingenieure, Ingenieure, Handelschemiker, Architekten, Lotsen - Sprach- und informationsvermittelnde Berufe:
Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer
Auch Diplom-Psychologen, Heilmasseure, Hebammen und hauptberufliche Sachverständige werden gesetzlich zu den Freiberuflern gezählt. In manchen Bereichen wie Produktgestaltung und Design ist die rechtliche Unterscheidung weniger klar. Letztendlich entscheidet in Einzelfällen das Finanzamt, ob eine Tätigkeit als freiberuflich oder gewerblich gilt.
Wie viele Freiberufler gibt es?
In Deutschland steigt die Zahl der Freiberufler immer stärker an. Laut dem Institut für Freie Berufe in Nürnberg waren es im vergangenen Jahr 2019 insgesamt mehr als 1,4 Millionen Menschen – mehr als doppelt so viele wie noch vor zwanzig Jahren. Die meisten von ihnen (etwa 400.000) arbeiten in rechts- und wirtschaftsnahen Berufen, etwa als Anwälte oder als Steuerberater. Ebenfalls weit verbreitet sind die freien Berufe im Gesundheitswesen durch Ärzte und Therapeuten spezifischer Fachgebiete.
Ihre Aufgabenfelder sind also sehr unterschiedlich. In finanzieller Hinsicht haben die Freiberufler jedoch einige Gemeinsamkeiten. Für sie gelten steuer- und arbeitsrechtliche Sonderregeln, die sie von Angestellten oder anderen Existenzgründern unterscheiden. Hier ist eine Übersicht der wichtigsten
Steuern
- Freiberufler sind einkommensteuerpflichtig. Sie müssen ihre Einnahmen in der Steuererklärung als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit deklarieren.
- Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer. Das gilt auch bei einem Zusammenschluss von Freiberuflern zu einem gemeinsamen Unternehmen mit Angestellten.
- Bestimmte Freiberufler (z.B. Ärzte) sind von der Umsatzsteuer befreit. In den meisten Fällen müssen sie jedoch einen Steuersatz von 19 Prozent (ermäßigt: 7%) auf ihren Umsatz bezahlen. Dafür gibt es eine Umsatzsteuervoranmeldung. Sie kann monatlich oder vierteljährlich beim Finanzamt eingereicht werden. Die Abgabe ist digital via Elster möglich.
Krankenversicherung
- Auch für Freiberufler besteht eine Krankenversicherungspflicht. Im Gegensatz zu Angestellten genießen sie jedoch die Wahlfreiheit. Das bedeutet, dass sie sich frei zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenkasse entscheiden dürfen. In der Regel müssen sie die Versicherungsbeiträge aber vollumfänglich aus der eigenen Tasche zahlen.
- Zumindest Künstler und Publizisten erhalten als Mitglieder der Künstlersozialkasse deutliche Vergünstigungen. Sie müssen nur die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge bezahlen, die andere Hälfte übernimmt der Staat.
Rentenversicherung
- Manche Freiberufler sind gesetzlich dazu verpflichtet, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Dazu gehören Künstler, Publizisten, Hebammen und freiberufliche Lehrer. Pflichtversicherte müssen Sie sich binnen drei Monate nach der Aufnahme ihrer freien Berufstätigkeit bei der Deutschen Rentenversicherung melden.
- Für andere Freiberufler gibt es dagegen eine eigene Altersvorsorge: die berufsständischen Versorgungswerke. Dabei handelt es sich um öffentlich-rechtliche Einrichtungen, die meistens von den regionalen Berufskammern organisiert werden. Eine Übersicht gibt es hier.
Finanzberatung für Freiberufler
Weil das rechtliche Regelwerk so vielfältig wie die Branchen und Tätigkeitsfelder von Freiberuflern ist, ist eine individuelle Beratung in jedem Fall sinnvoll – egal, ob es um die Gründung einer Praxis, steuerrechtliche Fragen oder die richtige Altersvorsorge geht. Eine gute erste Anlaufstelle sind hierbei die jeweiligen regionalen Kammern.
In vielen Fällen bieten aber auch Banken besondere Dienstleistungen für selbstständige Freiberufler an. So gibt es beispielsweise bei der Deutschen Bank verschiedene Geschäftskonten für Arztpraxen, Kanzleien und Ingenieursbüros, die speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Auf ihrer Website hat die größte deutsche Bank ihr vielfältiges Beratungsangebot übersichtlich nach Berufsgruppen aufgeführt, von Heilberufen über Notare bis hin zu Handwerkern. Mit Hilfe der Postleitzahl können Interessierte auch ihre direkten Ansprechpartner vor Ort finden.