Im Internet schwirrt ein Gerücht herum, das vielen Sparfüchsen Angst macht. Seit Anfang des Jahres musst du Steuern zahlen für deine privaten Verkäufe! Ob diese Regelung tatsächlich für dich gilt und welche Plattformen unter die Regelung fallen, erfährst du in diesem Artikel. 

Secondhand boomt, nicht erst seit Vinted und dem Vintage Hype. Seit 2009 wechseln auf Ebay Kleinanzeigen gebrauchte Klamotten, Möbel oder Elektronikgeräte den Besitzer. Geld sparst du auf jeden Fall, wenn du gebraucht einkaufst, und nachhaltiger ist es auch, Dinge zu reparieren und so lange es geht zu benutzen. Und als Verkäufer kannst du dir auf Plattformen wie ebay, Vinted oder momox ein Taschengeld dazuverdienen, um dir so vielleicht einen neuen Traum zu ermöglichen.

Doch Vorsicht! Nimmst du mit dem Verkauf deiner gebrauchten Eigentümer mehr ein als nur einen kleinen Zuverdienst, könntest du von den Plattformen ans Finanzamt gemeldet werden – und musst Steuern zahlen!

Worum geht’s?

„Plattformen-Steuertransparenzgesetz“ lautet die EU-Richtlinie, die besagt, dass auch Privatverkäufe versteuert werden müssen. In Deutschland gilt diese Richtlinie seit dem 01. Januar 2023 nun auch. Die Plattformen müssen künftig Accounts an das Finanzamt melden. So sollen alle Verkäufe, auch private, europaweit transparenter werden. Denn Finanzbehörden vermuten einen hohen Betrag an Ertragsteuer und Umsatzsteuer, der bei Privatverkäufen über Onlineplattformen einfach unter den Tisch fällt.

Für welche Plattformen gilt das?

Die Regelung mit dem sperrigen Name gilt ab sofort für alle Plattformen, die gewerbliche und private Verkäufe ermöglichen. Darunter fallen unter anderem

  • Amazon
  • Ebay & Ebay Kleinanzeigen
  • Facebook Shop
  • Google Shopping
  • Avocadostore
  • Alibaba
  • Etsy
  • Vinted
  • Shopify
  • Fairmondo
  • Momox
  • Hood
  • und viele weitere.

Muss ich nun zahlen?

Gerechnet werden alle Verkäufe, die von Januar 2023 bis Januar 2024 auf einer Plattform (zum Beispiel ebay und ebay-kleinanzeigen, Vinted, momox, etsy, und so weiter) getätigt wurden. Dabei gilt jedoch eine Freigrenze: Bis zu 30 Verkäufe pro Plattform und Jahr darfst du steuerfrei tätigen, oder bis zu 2000 Euro einnehmen. Das heißt: Verkaufst du zum Beispiel auf ebay in einem Jahr dein gebrauchtes Smartphone und eine gebrauchte Küche und nimmst damit mehr als 2.000 Euro ein, könnte ebay dich beim Finanzamt melden. Dasselbe gilt, wenn du innerhalb eines Jahres 35 Artikel über ebay verkaufst, aber weniger als 2.000 Euro zusammenkommen. Die Behörde schaut sich dann aber erstmal an, was du so verkaufst. Ist für das Finanzamt nachvollziehbar, dass du nur Privatsachen weiterverkaufst, bist du safe. Erst wenn du immer wieder die gleichen Dinge verkaufst, selbstmachte Deko zum Beispiel oder viele Antiquitäten, könnte dich das Finanzamt als gewerblich einstufen – dann werden Steuern fällig.

Altes Sofa, dass nicht mehr zum Verkauf auf Secondhand-Plattformen taugt.
Sind die Stücke gut in Schuss, können Secondhand Verkäufe rentabel sein. Foto: Giacomo Carra/Unsplash

Verkaufst du also in einem Jahr dein altes Handy, ein paar gebrauchte Klamotten und die Couch deiner verstorbenen Oma über eine Verkaufsplattform, musst du dir keine Gedanken um Post vom Finanzamt oder hohe Nachzahlungen machen.

Aber denk dran: Möchtest du Selbstgemachtes verkaufen und dir damit eine Summe zu deinem Gehalt dazuverdienen (auf etsy zum Beispiel gibt es viele solcher Stores), musst du ein Gewerbe anmelden. Und hier werden dann auf jeden Fall Steuern fällig!