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15. November 2018

Fröhliches Weihnachtsgeld!

by Kleingeldhelden
Fröhliches Weihnachtsgeld!

Ho, ho, ho! Ja, ist denn bald schon wieder Weihnachten? Duftende Lebkuchen, Weihnachtsmärkte, Glühwein… die Weihnachtszeit bringt vieles, auf das wir uns freuen können. Und natürlich: Weihnachtsgeld! Aber wie läuft das eigentlich mit dem festlichen extra Lohn? Muss mir mein Chef Weihnachtsgeld zahlen? Und falls ja – wie viel überhaupt? Wir sind heute im Auftrag des Weihnachtsmanns unterwegs und erzählen euch als Kleingeld-Elfen alles, was ihr zu diesem Thema wissen solltet. 🎁

Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Leider nein. Das liegt im Ermessen des Arbeitgebers und der ist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet. Aber: Wurde es bereits mehrere Jahre in Folge gezahlt, dürfen sich die Mitarbeiter auf die sogenannte „betriebliche Übung“ berufen. Oder auch: Gewohnheitsrecht.

Wer bekommt Weihnachtsgeld?

Generell sollten alle Mitarbeiter den gleichen Bonus bekommen. Mögliche Ausnahmen: Kinder, die Dauer der Betriebszugehörigkeit oder zu langen Fehlzeiten. Auch interessant: Bei Mitarbeitern in Tarifverträgen, aus dem Westen und bei Männern ist die Wahrscheinlichkeit, Weihnachtsgeld zu bekommen höher als bei anderen. Und: Ein Ausschluss des Bonus bei Erziehungsurlaub ist möglich.

Wie viel Weihnachtsgeld bekommt man eigentlich?

Kommt drauf an. Normal leitet sich das Weihnachtsgeld als Prozentsatz vom Monatsgehalt ab. Sowohl niedrige zweistellige, als auch vierstellige Beträge sind möglich.

Wann bekommt man Weihnachtsgeld?

Meist landet der festliche Bonus im Zuge der Gehaltsabrechnung für November auf dem Konto.

Muss man Weihnachtsgeld versteuern?

Ja, das Weihnachtsgeld wird als Bruttobetrag ausgezahlt und mit der Lohnsteuer verrechnet. Ein bisschen tricksen kann man aber, indem man im darauffolgenden Jahr eine Steuererklärung abgibt.

Kann mein Arbeitgeber das Weihnachtsgeld wieder zurückverlangen?

Oh ja. Allerdings nur, wenn man das Unternehmen innerhalb einer vertraglich festgesetzten Frist wieder verlässt. Dann kann der Chef den Bonus – oder zumindest einen Teil davon – wieder zurückverlangen. Gesetzlich ist dies unter der sogenannten „Stichtagsklausel“ geregelt.

Fun Fact: In diesen Branchen schneit es am häufigsten Weihnachtsgeld
Die Top 3 der Branchen, die sich am öftesten über den Zusatzbonus freuen dürfen, sind die Pharma-, die Chemie-, und die Modeindustrie. Am häufigsten leer geht die Medien & Presse-, die Werbe- und die PR-Branche aus.

Money Management: Wie teile ich mein Weihnachtsgeld am besten auf?

  1. Natürlich kannst du einen Teil deines Bonus für die Geschenke, die Weihnachtsgans, oder sogar für einen kleinen Winterurlaub verwenden. Das wäre in etwa die Hälfte – Man darf sich ja auch etwas gönnen.
  2. Ein Viertel davon kommt ab ins Sparschwein. Man weiß ja nie, welche Kosten im neuen Jahr überraschend anfallen können.
  3. Da du bereits fleißig die Kleingeldhelden-Artikel gelesen hast, weißt du über das Anlegen ja schon bestens Bescheid. Wie wäre es, wenn du das restliche Geld in eine Geldanlage investierst?
  4. Abschließend noch ein kleiner Tipp: Bitte nie das Weihnachtsgeld fest in die Geschenke-Planung mit einkalkulieren. Sollte dem Chef doch noch etwas dazwischenkommen, wäre das keine schöne Bescherung!

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